Ordnungswidrigkeitenrecht nahe Brackenheim

Bußgeldverfahren

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Ordnungswidrigkeitenrecht. Dies betrifft insbesondere Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtverstöße. Ziel der Verteidigung ist es hierbei, nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid das Verfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen bzw. durch Verhandlungen mit Verwaltungsbehörden oder Gericht, ein für Sie akzeptables Strafmaß hinsichtlich Bußgeld oder Fahrverbot zu erwirken. Das Strafmaß nach der Bußgeldkatalogverordnung ist lediglich dann zwingend, wenn ein so genanntes standardisiertes Messverfahren vorliegt. Dies ist nicht der Fall, wenn wir Fehler im Messverfahren finden oder durch gezielte Befragung des Messpersonals belegen können, dass nicht nach den Vorgaben des Herstellers des Messgerätes gemessen wurde. Gegebenenfalls stehen die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens oder sogar für einen Freispruch gut.

Wir überprüfen einzelne Messverfahren auf Fehlermöglichkeiten und auf eine vollständige Dokumentation. Sofern sich Ansatzpunkte für eine Fehlerhaftigkeit bieten, geben wir die amtliche Ermittlungsakte an ein Sachverständigenbüro weiter. Dieses prüft dann eingehend aus technischer Sicht das Messverfahren auf etwaige Fehler.

Auf diese Weise werden alle Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ausgeschöpft. Es lohnt sich folglich, jeden Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen.



awhn-hlbr 2012-05-25 wid-228 drtm-bns 2012-05-25
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