Glossar

Mahnverfahren

Ein Mahnverfahren ist ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Dieses folgt oft nachdem Debitoren Mahnschreiben erhalten, aber nicht reagiert haben. Mahnverfahren laufen ohne Klageerhebung und dementsprechend auch ohne Urteil. Des Weiteren wird nicht überprüft, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch überhaupt zusteht. Daher sind Mahnverfahren schnelle und günstige Alternativen zu Zivilprozessen.

Durchgeführt wird das Mahnverfahren bei zentralen Mahngerichten durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Außnahme sind bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, in dem Fall ist das Arbeitsgericht zuständig.