Glossar

Opferentschaedigungsgesetz

Aufgabe eines Staates ist, seine Bürger zu schützen. Wenn er dieser Aufgabe nicht ausreichend nachkam und Bürger durch Gewalttaten geschädigt wurden, haftet der Staat. Insbesondere Opfer eines Gewaltdelikts müssen vom Staat geschützt werden.

Allen Menschen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, stehen Entschädigungsleistungen zu. Ausländische Mitbürger müssen sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und haben dann auch vollen Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

Durch bestimmte Umstände können Bürgern die Entschädigungsleistungen unterbunden werden. Ist der Geschädigte beipielsweise Mitglied einer kriminellen Organisation und hat in diesem Zusammanhang Schaden genommen, hat er keine Ansprüche auf Entschädigung.